Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Tierhalter versichert,
dass das Übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
Das Tier muss geimpft und mit einem aktiven
Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein.
Der gültige Impfausweis ist zu hinterlegen.
Sollte während der Verweildauer
eine tierärztliche Behandlung
für notwendig erachtet werden,
so sind alle damit verbundenen
Kosten vom Eigentümer zu tragen.
Behandelnder Tierarzt wird,
wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde,
der Haustierarzt der Tierbetreuung.
Es muss uns wahrheitsgemäß mitgeteilt werden,
ob ihr Haustier evtl. Verhaltensstörungen besitzt.
Für Verletzungen, die dadurch auftreten können,
haftet der Tierbesitzer im vollen Umfang.
Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf
Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes
verletzen oder ableben,
so können vom Eigentümer keine, wie auch immer gearteten
Ansprüche an den Betreiber der Tierbetreuung gestellt werden.
Etwaige Schäden,
die das Haustier während seines Aufenthaltes
in der Tierbetreuung verursacht,
gehen zu Lasten des Eigentümers.
Der volle Pensionsbetrag wird mit
Abholung des Hundes in bar fällig.
Ist das Tier, ohne erneute Absprache,
eine Woche nach dem vereinbarten Termin
noch immer nicht abgeholt worden,
wird es einem Tierschutzverein oder einer
geeigneten Privatperson übergeben.
Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Der Gerichtsstand ist Ludwigshafen